Statuten des Vereins Sammelkartenarena 

 

 

Art. 1  

Der Name des Vereins ist «Sammelkartenarena». Unter dieser Bezeichnung besteht mit Sitz in Mollis ein politisch und konfessionell neutraler Verein.  

Er errichtet und betreibt einen Sammelkartentreffpunkt in der Einwohnergemeinde Glarus-Nord.  

Der Treffpunkt soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus der Umgebung die Gelegenheit bieten, sich zu treffen, Karten zu spielen und Karten auszutauschen. Der Treffpunkt ist kein Kinderhütedienst.  

 

Art. 2  

Mitglieder können natürliche wie juristische Personen sein.
Die Mitgliedschaft ist für Personen, welche den Verein unterstützen wollen und so von Vorteilen profitieren können. 

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand und nur bei Vorauszahlung des Jahresbeitrages und ist nur für ein Jahr gültig.  

 

Art. 3  

Der Austritt kann durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf das Ende des Jahres erfolgen. Geleistete Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet. 

 

Mitglieder, welche den Interessen des Vorstandes des Vereins zuwider handeln, können auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden.  

In jedem Fall ist der für das laufende Jahr geschuldete Mitgliederbeitrag zu entrichten.  

 

Art. 4  

Die Organe des Vereins sind:  

  1. Die Hauptversammlung 
  2. Der Vorstand 
  3. Treffpunktleiter 

 

Art. 5  

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet einmal im Jahr statt.  

Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Bekanntgabe der Traktandenliste.   

 

Art. 6  

Die ordentlichen Geschäfte der Hauptversammlung sind:  

  1. Protokoll 
  2. Mutationen 
  3. Jahresbericht / Entgegennahme 
  4. Genehmigung der Jahresrechnung 
  5. Beratung und Genehmigung der Budgets 
  6. Festsetzung der Jahresbeiträge 
  7. Wahl des Vorstandes  
  8. Revision der Statuten 
  9. Ausschluss von Mitgliedern 
  10. Verschiedenes 

 

Art. 7  

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, nämlich dem Präsidenten, Vize-Präsidenten und dem Treffpunktleiter. Die Vorstandsmitglieder sind an der Generalversammlung wählbar. Nur Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden, welche drei Jahre Mitgliedschaft vorweisen können. 

Der Treffpunktleiter übernimmt die Leitung des Sammelkarten-Treffpunktes.  

 

Art. 8  

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:  

  1. Den ordentlichen Mitgliederbeiträgen (jährlich CHF 100.-) 
  2. Den Eintrittspreisen der Events 
  3. Verkauf von Snacks und Getränken 
  4. Geschenken, Beiträgen und Legaten an den Verein 
  5. Ertrag aus besonderen Veranstaltungen 

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.  

Das Rechnungsjahr endet jeweils am 31. Dezember.  

 

Art. 9  

Dem Sammelkarten Verein können alle Personen ab 7 Jahren beitreten.
In besonderen Fällen kann der Vorstand Ausnahmen gestatten.  

Der Vorstand bestimmt die Höhe des Jahresbeitrages, den jeder zu entrichten hat.  

Die Treffpunktleiter können zu den Sitzungen des Vorstandes und zu den Hauptversammlungen beigezogen werden. Sie haben beratende Stimmen.  

 

Art. 10  

Bei einem Gewinnüberschuss zum Jahresende kann der Vorstand entscheiden, was mit dem Geld geschieht. Für alle Entscheidungen gilt die Zweidrittelmehrheit. 

 

Art. 11  

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder beschlossen werden.  

Über allfällig vorhandenes Vereinsvermögen verfügt der Vorstand. 

 

Art. 12  

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Art. 60 ff ZGB.  

 

  

Vorstand des Sammelkarten Vereins „Sammelkartenarena“. 

Mollis, 14. November, 2022 

 


Kontakt

Lernhaus Sole

Sammelkartenarena

Erlenstrasse 19

8753 Mollis

 

e-mail: sammelkartenarena@hotmail.com

Tel: 079 420 09 17

Öffnungszeiten

MO.-FR.                      geschlossen

SA.                             siehe Eventkalender

SO.                             geschlossen